Angerburg, 27. Oktober 1852

Die Königliche Regierung hat den anliegenden   Der Rezess „Behufs Einführung der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 bei der hiesigen Schule“ vom 8. September 1852 liegt der Akte bei. Am 14. März 1855 wurde § 7 hinsichtlich des Schulgeldes der Instleute aufgehoben und bestimmt, „dass das Schulgeld nach wie vor auch von jedem schulpflichtigen Kind der Instleute zu entrichten ist“ (Bl. 12).
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Schuleinrichtungs-Rezess
von Gr. Steinort bestätigt und soll derselbe im  Demzufolge gab es neben dem Familien- und dem Gutsarchiv weitere Teil-Archive in Steinort.
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Schularchiv
aufbewahrt werden. Indem ich Euer Hochwürden um die gefällige Asservation ersuche, erbitte ich mir gleichzeitig eine darüber sprechende Bescheinigung. Zur Publikation der Bestätigung habe ich auf den 11. November d. M. 10 Uhr hier Termin anberaumt, und zu demselben auch den  Vgl. Angerburger Landschulen. Dokumentation über die 77 Dorfschulen im Kreis Angerburg/Ostpreußen, Angerburg 1983, S. 356.
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Lehrer Puschke
vorgeladen. Euer Hochwürden bitte ich denselben an diesem Tage zu beurlauben. Gleichzeitig ersuche ich, den bestätigten und in diesem Termin noch zu verpflichtenden Ortsschulkassen-Rendanten Laschnick zu Steinort die auf seine Verwendung Bezug habenden Papiere und Konfigurationen gefälligst zu überweisen.

Der  Zum Angerburger Landrat Schmidt vgl. http://angerburg.net/schmidt.htm
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Landrat Schmidt

An den Herrn Pfarrer Bolle Hochwürden, Rosengarten

Zitierhinweis

Herrmann Schmidt an Christian Ludwig Bolle. Angerburg, 27. Oktober 1852. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_ehb_pmd_py