Gerdauen, den 13. Juni 1736
Wohlgeborene Frau Gräfin.
Hochzuehrende Frau
Obrist-Lieutenant.
Es haben S. K. M., wie aus der Auf der Rückseite. Königsberg, 3. Mai 1736, gerichtet
an Tettau, Schlieben, Eulenburg, Kunheim, Bülow. Am 3. Mai 1745 erging eine
Anordnung zur Zahlung von 4 Rtlr. aus der Kirchenkasse Rosengarten an den
dortigen Schulmeister, am 20. September wurde die Gräfin gemahnt, vgl. GStA PK,
XX. HA, Rep. 54 Gutsarchiv Lehndorff-Steinort, Nr. 588. Vgl. auch ebd., Nr.
445: Deputate für den Schulmeister auf den Lehndorffschen Gütern, Johann
Christian Kelch (1726).
[Schließen]Anlage Sub. No. 1 erhellt, dahin zu sehen allergnädigst verordnet, dass denen Schulmeistern alle
Jahr dasjenige, was ihnen gebührt, von denen Gemeinden und sonsten unweigerlich
gereicht, auch das Schulgeld zur gesetzten Zeit unvermindert gezahlt werden soll.
Ferner haben S. K. M. sub Ebd., 26. Mai 1736.
[Schließen]No. 2 bemerkt, wie dem Am 19. Mai 1729 hatte der König ein „Edikt wegen
Pflanzung der Weiden und Obstbäume“ erlassen, vgl. Mylius, Christian Otto, Corpus Constitutionum Marchicarum ..., V. Teil, 3.
Abtlg., 2. Kapitel, Nr. XXXVI. Die nur geringen Gartenflächen dienten
vorwiegend der eigenen Versorgung; selbst in der Nähe von Königsberg gab es nur
wenige Produzenten für den städtischen Markt, vgl. Opgenoorth, Ernst (Hrsg.),
Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens, Teil II/2, Lüneburg 1996, S. 69
f.
[Schließen]Patent wegen Pflanzung der Obst- und Weiden-, auch anderer nutzbarer Bäume
vom 19. Mai 1729 nicht an allen Orten, auch nicht in allen Städten nachgelebt worden, welchem
nach Dieselben allerhöchst befohlen, dass die Kontravenienten dieses Edikts mit der
im Edikt drauf gesetzten Strafe belegt und denenselben folglich völlig satisfaciert
werden möge. Unsere Hochgeehrte Frau Gräfin wird diesemnach hiernach zu achten wissen
und solcher Gestalt die angedrohte Strafe zu vermeiden suchen.
Nur dieser Teil ist von der Hand
Schliebens. Der Text ist von der Kanzlei
ausgefertigt.
[Schließen]Der ich verharre
Unserer Hochgeehrten
Frau Gräfin dienstwilliger
Unleserliche Stelle [...] Schlieben
im Namen sämtlicher Gevattern(?)
P.S. Auch haben Ihre K. M. In der Akte,
Königsberg, 29. März 1736.
[Schließen]dem Amte
bekanntgemacht, wie Sie einen Adelbrief vor den
Herrn Hofgerichtsrat Jacob Friedrich Rohd anfertigen lassen mit dem allergnädigsten Befehl, in denen
an ihn ablassenden Missiven ihm das gewöhnliche Ehrenwert des Adels bezeugen und
ihn von Rohd zu schreiben, ihn auch sonsten überall vor einen rechten
Edelgeborenen preußischen Edelmann zu achten und zu halten in Literis.
Zitierhinweis
Ernst Sigismund Reichsgraf von Schlieben an Maria Louisa Gräfin von Lehndorff. Gerdauen, 13. Juni 1736. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_ivw_hl5_cbb