Steinort, den 9. März 1717
Nachdem von dem Königlichen Amt Angerburg mir
aufgegeben worden, auf den 10. huius wegen Am 5. Januar 1717 hatte der König bestimmt, dass
„alle Adeliche, Schulzen- und Bauernlehen vor allodial erklärt und
nexus feudalis aufgehoben werden solle, wenn dafür ein jährlicher Canon
gewilligt wird“, vgl. Mylius, Christian Otto, Corpus Constitutionum Marchicarum ..., II. Teil, 5.
Abtlg., Nr. LIX.
[Schließen]Konvertierung der Lehen in Allodialgüter und dafür abzustattender jährlicher
Rekognition meine schriftliche Erklärung einzubringen, meine untertänige Observanz neu zu
kontestieren, so stelle meine Erklärung dahin, wie zu Seiner Königlichen Majestät, meinem Souverain, das demütige Vertrauen
habe, Sie werde bei meinen uralten wohlhergebrachten Privilegiis mich allergnädigst
maintenieren, zumalen es auf die Konservation der Familie angesehen, welche, wenn die
Töchter mit denen Söhnen zugleich gehen sollten, gar sehr den kürzeren ziehe und
würde zurückgesetzt werden. Zudem ist notoriam, dass von meinen Steinortschen Gütern keines pur Lehn, sondern Die Rechte hafteten nicht an der Person, sondern am
Grund und Boden. Nach Magdeburger Recht waren ursprünglich nur die direkten
männlichen Nachkommen erbberechtigt, erst in der späteren Ordenszeit gab es die
Erweiterung „zu beider Kinder Rechten‟, mit der die Erbfolge auf beide
Geschlechter ausgedehnt wurde. Bei Aussterben der Familie fiel der Besitz an
die Landesherrschaft zurück. Vgl. GStA PK, XX. HA, Adelsarchiv Nr. 662, Bl.
42-45, Verschreibung über Steinort und
Taberlack für Caspar, Fabian und Melchior von Lehndorff 1554,
Abschrift; StA L, Bestand 21950 Familienarchiv Lehndorff, Nr. 238:
Urkunden über die Belehnung der Familie von Lehndorff mit Groß Steinort und
umliegenden Gütern aus den Jahren 1554, 1570 und 1572 (Fotokopien).
[Schließen]zu Magdeburgischen Rechten und beiden Kindern verschrieben. Davon Seiner Königlichen Majestät, meinem allergnädigsten Herrn, jährlich zu
dero Cassam eine gewisse Rekognition zu geben würde mich zwar nicht weigern, aber ich
lebe der demütigen Hoffnung, Seine Königliche Majestät werde die hohe Gnade vor mich
haben und mich bei dem, was bishero zu Dero Revenuen meine Güter jährlich
beigetragen, und solches noch ferner unermüdet tun will, allergnädigst lassen.
Dieses habe dem Königlichen Amte Angerburg gebührend hinsenden wollen.
M. E. G. v. Lehndorff
Zitierhinweis
Maria Eleonora Gräfin von Lehndorff an die Regierung zu Königsberg. Steinort, 9. März 1717. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_xp1_n5k_2z