Rhein, 19. Juli 1862
Euer Hochgeboren beehre ich mich ganz
ergebenst davon in Kenntnis zu setzen, dass behufs Regelung der Grundsteuer Siehe das Dokument vom 5. November 1861. - Für das 20.
Jahrhundert (1914/15, Nachträge von 1926) sind Meßtischblätter der
Königlich-Preußischen Landaufnahme aus dem Königsberger Staatsarchiv
überliefert, GStA PK, XX. HA AK, C Nr. 10447.
[Schließen]die Gemarkung Groß Steinort
durch den Herrn Geometer Drewello neu gemessen werden soll. Nach § 14 der Anweisung für das Verfahren bei Herstellung der
Gemarkungs-Karten etc. (Gesetz-Sammlung pro 1861, S. 307) fordere Euer
Hochgeboren ich hierdurch auf, die Grenzen der Gemarkung Groß Steinort und der
in letzterer belegenen, in der Karte besonders zu verzeichnenden Grundstücke
durch eine mit der Örtlichkeit genau bekannte Persönlichkeit anzeigen zu lassen,
wobei ich mich auf § 15 der gedachten Nachweisung beziehe und darauf aufmerksam
zu machen nicht verfehle, dass spätere Berichtigungen, die aus unterlassener
Informationserteilung entstehen, auf alleinige Kosten des Herrn Besitzers
erfolgen.
Zitierhinweis
Grundsteuer-Veranlagungskommission an Carl Meinhard Graf von Lehndorff. Rhein, 19. Juli 1862. In: Lebenswelten, Erfahrungsräume und politische Horizonte der ostpreußischen Adelsfamilie Lehndorff vom 18. bis in das 20. Jahrhundert. Bearbeitet von Gaby Huch. Herausgegeben an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 2019. URL: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_xrd_hck_gy