Verhandlung wegen des Verkaufs des Grundstücks Rosengarten Nr. 10 durch Christian Kistermann als „Ausgedinge‟. Angerburg, 1. Juni 1844

Am 1. Juni 1844 wurde vor dem Land- und Stadtgericht in Angerburg und dem Deputierten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verhandelt: Der Wirt Jacob Kolpach und seine mit ihm in Gütergemeinschaft lebende Ehefrau Maria, geb. Nolde, verkauften an Eleonore, geb. Dreschau, verh. Kistermann und den mit ihr in Gütergemeinschaft lebenden Ehemann Christian Kistermann aus Rosengarten die Bauerngrundstücke Nr. 10 a und b, von dem sie das erste am 26. März 1829 bei der Michael Noldeschen Subhastation, das zweite von den Michael Noldeschen Eheleuten gekauft haben, mit Ausschluss der nach dem Kontrakt vom 11. Januar 1843 abgezweigten Hof- und Gartenstelle, mit allem lebenden und toten Inventar.Außerdem verkaufen sie das gesamte auf dem Grundstück befindliche Mobiliar ohne Ausnahme, wie Betten, Wäsche, Kleider. Das Kaufgeld beträgt 600 Rtlr. 20 Sgr. 4 Pf. In § 3 wird explizit darauf verwiesen, dass der Wert der Grundstücke den Kaufpreis um mehr als das Doppelte übersteigt und man auf spätere Einrede verzichtet. Die Käufer übernehmen auf Abrechnung des Kaufgeldes das auf beiden Grundstücken haftende Inventarien-Kapital mit 100 Rtlr. 60 Sgr. 4 Pf. Die Verkäufer überweisen aus dem Kaufgeld dem Sohn der Ehefrau Maria Kolpach aus ihrer früheren Ehe, Wirt Ludwig Dreschow, zur Abfindung für seinen künftigen Mutterteil 200 Rtlr., der Tochter Wilhelmine zur Abfindung 243 Rtlr, 22 Sgr., 6 Pf., und übernehmen es, den mütterlichen Erbteil von 56 Rtlr, 7 Sgr., 6 Pf. zu zahlen. Statt der Zinsen des Kaufgeldes erhalten die Verkäufer ein „lebenslängliches Ausgedinge‟: freie Wohnung, Heizung und Feuerung in dem Stübchen hinter dem Ofen oder statt Feuerung und Heizung jährlich 1 ½ Achtel weiches Brennholz, eine Kuh mit Futter und Weide, die Kälber verbleiben den Verkäufern, zwei Schafe nebst den Lämmern in freier Weide und Futter, eine Gans in freier Weide und Futter nebst Brut, zwei Hühner nebst der Brut und freiem Futter, zwei Küken im Garten, bearbeiteten Acker zu einem viertel Scheffel Aussaat, freies Fuhrwerk zum Besuch der Kirche, der Verwandten und zur Reise in die Stadt, so oft die Berechtigten es wollen, die Benutzung des Hausstand-Küchengeräts, jährlich im Voraus 2 Scheffel Weizen, 12 Scheffel, Roggen, je 2 Scheffel, Gerste, Erbsen, Hafer, 20 Scheffel Kartoffeln, 1 gemästetes Schwein von 110 Pfund, ein Stein Flachs, ½ Scheffel Salz, freies Futter für ein Schwein, das die Berechtigten selbst anschaffen müssen, freie Wäsche, freies Begräbnis.Das Ausgedinge soll im Hypothekenbuch verzeichnet und mit dem Tod der Berechtigten gelöscht werden. Beim Tod des Ersten erhält der Verbliebene die unteilbaren Stücke ganz, von den anderen die Hälfte. Wenn Wilhelmine heiratet, soll sie von den Käufern erhalten: eine Kuh im Wert von 15 Rtlr., ein vollständiges Bett mit dreifachen Bezügen oder 20 Rtlr., Bettgardinen für ein Bett, ein birkenes Kleiderschaff oder 8 Rtlr., freie Hochzeit oder 33 Rtlr. 10 Sgr. Eleonore Kistermann erklärt sich durch den Verkauf bereits mit dem elterlichen Erbe abgefunden

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