Verhandlung wegen des Verkaufs des Grundstücks Rosengarten Nr. 10 durch
Christian Kistermann als „Ausgedinge‟. Angerburg, 1. Juni 1844
Am 1. Juni 1844 wurde vor dem Land- und
Stadtgericht in Angerburg und dem Deputierten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit verhandelt:
Der Wirt Jacob Kolpach und seine mit
ihm in Gütergemeinschaft lebende Ehefrau Maria,
geb. Nolde, verkauften an Eleonore, geb. Dreschau, verh. Kistermann und den mit ihr in
Gütergemeinschaft lebenden Ehemann Christian
Kistermann aus Rosengarten die Bauerngrundstücke Nr. 10 a und b, von dem sie
das erste am 26. März 1829 bei der Michael
Noldeschen Subhastation, das zweite von den Michael Noldeschen
Eheleuten gekauft haben, mit Ausschluss der nach dem Kontrakt vom 11. Januar
1843 abgezweigten Hof- und Gartenstelle, mit allem lebenden und toten
Inventar.Außerdem verkaufen sie das gesamte auf dem Grundstück befindliche
Mobiliar ohne Ausnahme, wie Betten, Wäsche, Kleider. Das Kaufgeld beträgt 600
Rtlr. 20 Sgr. 4 Pf. In § 3 wird explizit darauf verwiesen, dass der Wert
der Grundstücke den Kaufpreis um mehr als das Doppelte übersteigt und man auf
spätere Einrede verzichtet. Die Käufer übernehmen auf Abrechnung des Kaufgeldes
das auf beiden Grundstücken haftende Inventarien-Kapital mit 100 Rtlr. 60 Sgr.
4 Pf. Die Verkäufer überweisen aus dem Kaufgeld dem Sohn der Ehefrau Maria
Kolpach aus ihrer früheren Ehe, Wirt Ludwig
Dreschow, zur Abfindung für seinen künftigen Mutterteil 200 Rtlr.,
der Tochter Wilhelmine zur Abfindung 243
Rtlr, 22 Sgr., 6 Pf., und übernehmen es, den mütterlichen Erbteil von 56 Rtlr, 7
Sgr., 6 Pf. zu zahlen. Statt der Zinsen des Kaufgeldes erhalten die Verkäufer
ein „lebenslängliches Ausgedinge‟: freie Wohnung, Heizung und Feuerung in dem
Stübchen hinter dem Ofen oder statt Feuerung und Heizung jährlich 1 ½ Achtel
weiches Brennholz, eine Kuh mit Futter und Weide, die Kälber verbleiben den
Verkäufern, zwei Schafe nebst den Lämmern in freier Weide und Futter, eine Gans
in freier Weide und Futter nebst Brut, zwei Hühner nebst der Brut und freiem
Futter, zwei Küken im Garten, bearbeiteten Acker zu einem viertel Scheffel
Aussaat, freies Fuhrwerk zum Besuch der Kirche, der Verwandten und zur Reise in
die Stadt, so oft die Berechtigten es wollen, die Benutzung des
Hausstand-Küchengeräts, jährlich im Voraus 2 Scheffel Weizen, 12 Scheffel,
Roggen, je 2 Scheffel, Gerste, Erbsen, Hafer, 20 Scheffel Kartoffeln, 1
gemästetes Schwein von 110 Pfund, ein
Stein
Flachs, ½ Scheffel Salz, freies Futter für ein Schwein, das die
Berechtigten selbst anschaffen müssen, freie Wäsche, freies Begräbnis.Das
Ausgedinge soll im Hypothekenbuch verzeichnet und mit dem Tod der Berechtigten
gelöscht werden. Beim Tod des Ersten erhält der Verbliebene die unteilbaren Stücke
ganz, von den anderen die Hälfte. Wenn Wilhelmine heiratet, soll sie von den
Käufern erhalten: eine Kuh im Wert von 15 Rtlr., ein vollständiges Bett mit
dreifachen Bezügen oder 20 Rtlr., Bettgardinen für ein Bett, ein birkenes
Kleiderschaff oder 8 Rtlr., freie Hochzeit oder 33 Rtlr. 10 Sgr. Eleonore
Kistermann erklärt sich durch den Verkauf bereits mit dem elterlichen Erbe
abgefunden