Bestellung von Vormündern für die Kinder des Jägers Dziondowski durch die
Herrschaft. Reichertswalde, 20. Februar 1711
Nach dem Tod des Jägers Fabian Dziondowski
und seiner Ehefrau an der Pest im Juli 1710 bestellt die Herrschaft für die Söhne
Friedrich, 3 Jahre, und Christoph, 3/4 Jahr, den Schulmeister zu
Silberbach und den Hofbrauer zu Reichertswalde als Vormünder, damit die Kinder
„besser versorgt und christlich erzogen werden‟. Die Verlassenschaft wird in
Gegenwart der Gerichtsgeschworenen von Silberbach am 14. Januar 1711 aufgenommen. Der Wert beträgt 69 Fl., 9
Gr. zzgl. 12 Fl. für einen Rodacker, die der Schulze zu Silberbach dem Jäger noch
hätte zahlen müssen, davon an barem Geld 4 Fl. 8 Gr. Die Schulden belaufen sich auf 3
Fl. Ein Teil des Hausrats wird nicht taxiert, sondern den Vormündern ausgehändigt.
Die taxierten Stücke sollen zum Nutzen der Unmündigen verkauft werden. Sollte ein
höherer Preis erzielt werden, sollen sie bedenken „dass sie es hier vor der Gnädigen
Herrschaft und dermaleinst vor Gott zu verantworten‟ haben. Der jüngere Sohn
Christoph wird zur Schwester des Verstorbenen nach Güldenboden gegeben, damit diese ihn, bis er 6 Jahre alt ist,
aufziehe, die dafür jährlich ein Quantum an Getreide zu Brot und Getränk und 3 Fl.
für Kleidung erhält. Den älteren Sohn nimmt der Schulmeister zu Silberbach bis zu
dessen 18. Lebensjahr zu sich, der ihn beschulen und später das Schneiderhandwerk
erlernen lassen soll.