Oberst von Buddenbrock antwortet Gräfin von Lehndorff auf deren Beschwerde wegen der Enrollierung.
Königsberg, 24. Februar 1742
Auf die Beschwerde der Gräfin von Lehndorff
über die „Exzesse‟ des Unteroffiziers Wernick aus dem Waldowschen Regiment in ihren Gütern erklärt Oberst von Buddenbrock, derselbe habe versichert,
dass er nur „eine Ordre an Dero Domestiquen, welcher ein Enrollierter vom Regiment
ist, abgehen lassen‟ habe. Er habe dennoch diesen wegen seiner „in den Gütern
begangenen Grobheit und unerlaubte Demarches nachdrücklich verwiesen‟ und ihn
angewiesen, „von dem quaestionierten Kerl gänzlich abzustehen‟, auch dessen Kornett
von Kortzfleich entsprechende Instruktion
erteilt, dass er dem Unteroffizier keine freie Hand, sondern „die Enrollierten aus
dem Kanton selber aussuchen und, wenn solches geschehen, mir eine exakte
Spezifikation davon übergeben, auch die Leute persönlich vorführen‟ solle. Weder die
vom König bewilligte Anzahl dürfe dabei überschritten werden, noch solche Übergriffe
vorkommen.