Bogislaw Friedrich Graf von Dönhoff an Ludwig Gustav von Foller. Dönhoffstädt,
13. Januar 1729
Mehrfach habe er darum gebeten, dass sowohl Amtshauptmann Foller als auch der Amtskammerrrat als
Vormünder der Gräfin von Lehndorff
diese veranlassen, dass sie den Hofmann Lorck nebst Familie zurückgebe. Bisher sei es zu keinem Ergebnis
gekommen, weshalb er nun die Vormünder ersucht, die Resolution der Gräfin ihm
schriftlich mitzuteilen. Bei weiterer Weigerung werde er sich an die Königliche Regierung wenden, die eine
Kommission in der Angelegenheit einsetzen werde. Er habe der Gräfin selbst
schreiben wollen, jedoch habe ihr immerwährendes unfreundliches Bezeigen
gegen mein Haus ihn davon abgehalten.