Handfeste für Caspar, Fabian und Melchior von Lehndorff. 6. April 1554

Herzog Albrecht stellt Caspar, Fabian und Melchior von Lehndorff auf deren Bitte eine neue Handfeste für das Gebiet aus, das ihre Voreltern über Menschen Gedenken bereits besessen haben und die im vergangenen Krieg abhanden gekommen ist. Darin bestätigt er die Verschreibung von 120 Hufen in der Großen Wildnis mit dem See Wargapiwa und Klein Mauer sowie dem halben Dorf Taberlack mit dem halben Schulzenamt und einem Krug, und zwar „an Acker, Wiesen, Weiden, Heiden, Feldern, Wäldern, Büschen, Sträuchern, Fließen und Brüchern mit allen derselben Ein- und Zubehörungen, Obrigkeiten, Gerechtigkeit, Fischerei und aller anderen Nutzung, nichts ausgeschlossen, samt den Gerichten groß und klein, auch Straßengericht inwendig ihrer Grenzen, zu Magdeburgischem Recht und beider Kinder Rechten ohne mannigfache Verhinderung zu ihrem Lehen“. Die Grenze der Gemarkung beginnt am See Groß Mauer an dem mit Eisen beschlagenen Pfahl, dem „Stobben Zoge“, am Gut des Georg von Hohendorff (Pristanien), führt südwärts am Großen Mauersee entlang bis zum Lehmberg, auch „Bergfriede“ genannt, zum „Ort des Kleinen Steinorts“ und zum „Ort des Großen Steinorts“ (wohl kleine und größere Steinhäufungen), von hier bis zum Lababschen Fließbruch, das die Wildnis von der Feldmark von Rosengarten scheidet, weiter an der Grenze von Rosengarten entlang, durch den Iwenwald (Eulenwald) bis an das Lorenzbrücklein, von hier bis an das Gut Serwillen, durch das Erlenbruch auf die Damerau und durch das Wolfsbruch bis an das Gut des Hohendorff, schließlich an dieser Grenze entlang ostwärts bis zum Ausgangspunkt. Das Vorkaufsrecht auf die andere Hälfte von Taberlack wird zugesichert. Als Dienstpflicht ist ein Rossdienst mit Hengst und Harnisch zu leisten. Da die Wildnis „ganz wüst und unbesetzt“ ist, erhalten die Brüder 20 Freijahre.

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