Handfeste für Caspar, Fabian und Melchior von Lehndorff. 6. April
1554
Herzog Albrecht stellt Caspar, Fabian und Melchior von
Lehndorff auf deren Bitte eine neue Handfeste für das Gebiet aus, das ihre Voreltern
über Menschen Gedenken bereits besessen haben und die im vergangenen Krieg abhanden
gekommen ist. Darin bestätigt er die Verschreibung von 120 Hufen in der Großen
Wildnis mit dem See Wargapiwa und Klein Mauer sowie dem halben Dorf Taberlack mit dem halben Schulzenamt und einem
Krug, und zwar „an Acker, Wiesen, Weiden, Heiden, Feldern, Wäldern, Büschen,
Sträuchern, Fließen und Brüchern mit allen derselben Ein- und Zubehörungen,
Obrigkeiten, Gerechtigkeit, Fischerei und aller anderen Nutzung, nichts
ausgeschlossen, samt den Gerichten groß und klein, auch Straßengericht inwendig ihrer
Grenzen, zu Magdeburgischem Recht und beider Kinder Rechten ohne mannigfache
Verhinderung zu ihrem Lehen“. Die Grenze der Gemarkung beginnt am See Groß
Mauer an dem mit Eisen beschlagenen Pfahl, dem „Stobben Zoge“, am Gut des Georg von Hohendorff (Pristanien), führt südwärts am Großen Mauersee
entlang bis zum Lehmberg, auch „Bergfriede“ genannt, zum „Ort des Kleinen Steinorts“
und zum „Ort des Großen Steinorts“ (wohl kleine und größere Steinhäufungen), von hier
bis zum Lababschen Fließbruch, das die
Wildnis von der Feldmark von Rosengarten scheidet, weiter an der Grenze von
Rosengarten entlang, durch den Iwenwald
(Eulenwald) bis an das Lorenzbrücklein, von hier bis an das Gut Serwillen, durch das Erlenbruch auf die Damerau
und durch das Wolfsbruch bis an das Gut des Hohendorff, schließlich an dieser Grenze
entlang ostwärts bis zum Ausgangspunkt. Das Vorkaufsrecht auf die andere Hälfte
von Taberlack wird zugesichert. Als Dienstpflicht ist ein Rossdienst mit Hengst und
Harnisch zu leisten. Da die Wildnis „ganz wüst und unbesetzt“ ist, erhalten die
Brüder 20 Freijahre.