Ehevertrag. Magdeburg, den 10. August 1758
Ernst Ahasverus Heinrich Graf von
Lehndorff, Kammerherr der Königin von Preußen, und Marie von Haeseler, Tochter des verstorbenen
Geheimen- und Regierungsrats im Herzogtum Magdeburg, Gottlieb von Haeseler, schließen einen
Ehevertrag mit Einwilligung der Mutter, Margaretha Elisabeth von Haeseler. Die Braut bringt von ihrem
väterlichen Vermögen 40.000 Reichstaler in Friedrichsdor ein, zusätzlich sind
ihr 5.000 Reichstaler in Gold zur Ausstattung ausgesetzt. Nach der Vermählung
werden Lehndorff 20.000 Reichstaler ausgezahlt, 20.000 Reichstaler, sobald die
Braut volljährig ist. Diese werden in der Zwischenzeit von der Mutter zu 5 %
Zinsen angelegt. Im Fall des Ablebens der Ehefrau ohne Kinder fällt ihr Vermögen
an Lehndorff. Im Falle des Ablebend des Ehemanns fällt sein Vermögen an sie. Der
Vertrag ist gezeichnet von Ernst Ahasverus
Heinrich von Lehndorff, Marie von
Haeseler und Margarete Elisabeth
verw. von Haeseler, geb. von Haeseler.