N. N. an Ernst Ahasverus Heinrich Graf von Lehndorff. Ende 1763/Anfang
1764
Es sei die Verordnung bekannt gemacht worden, dass die Tabakpflanzer 3, wenigsten
aber 2 Scheffel Samen auszusäen haben. Viele hätten dieses nutzbare
Unternehmen bereits aufgeben müssen, auch der Arrendator Martin Pörschke befinde sich in der Situation,
dass er nicht imstande ist, soviel auszusäen, teils weilen er nicht Land dazu
hat und teils weilen es ihm an Gebäuden fehlt, alwo er hernachmals bei Gewinnung
des Tobacks die Blätter gehörig trocknen soll. Mehr als 1 1/2 Scheffel
könne er nicht aussähen. Auch in den Königlichen Domänen-Ämtern sei vielfach der
Konsens zu einer Reduzierung der Vorgabe gegeben worden. Lehndorff möge sich dafür
einsetzen.