Die Klage des Arrendators von Taberlack Friedrich Jantzen gegen den Bauern Johann
Kordack aus Stawisken wegen Angriff und Beleidigung wird vor dem Patrimonialgericht
in Steinort verhandelt. Steinort, 8. Mai 1767
In der Real- und Verbal-Injurien-Klage des Pächters von Taberlack
Friedrich Jantzen gegen den Bauern
Johann Kordack aus Stawisken wird festgestellt, dass zwei Pferde des
Bauern sich nicht auf den Feldern des Klägers, sondern auf den Stawisker Wiesen
befunden hätten. Der Knecht des Klägers habe sie deshalb zur Ungebür gepfändet und in
den Stall seines Herrn gebracht. Jedoch hätte Kordack sie dort nicht eigenmächtig
nehmen dürfen. Dass er den Knecht beschimpft und den dazu gekommenen Kläger tätlich
angegriffen und beleidigt habe, wird ebenso festgestellt, wie dass der Kläger den
Bauern mit einer Peitsche geschlagen habe, woraus sich eine Schlägerei zwischen dem
Kläger, dessen Knecht und dem Bauern entwickelte. Der Kläger habe Unrecht getan,
indem er sich auf eine Denunziation verlassen, den Bauern nicht angehört und ihn mit
Peitschenhieben traktiert habe. Der Belagte wird wegen des „begangenen groben
Exzesses‟ zu achttägiger Arbeit im herrschaftlichen Hof verurteilt, davon 4 Tage für
das Vorwerk Serwillen und 4 Tage für das
Vorwerk Labab, bei Wasser und Brot.