1817 militärische Laufbahn; 1834 Erbe des Majorats Lauck; 1840 Ernennung zum Kammerherrn durch König Friedrich Wilhelm IV., der ihm auch das Amt eines Oberburggrafen im Königreich Preußen, später das Amt des Landhofmeisters verlieh; 1847 Sitz und Stimme in der Herrenkurie des Vereinigten Landtags, 1850 Sitz in der preußischen Ersten Kammer, 1854 im Herrenhaus, dem er bis zu seinem Tode angehörte; von 1850 bis 1861 Marschall des Provinziallandtages der Provinz Preußen